
Medizinisch geprüft durch die verantwortliche Apothekerin oder den verantwortlichen Apotheker · Zuletzt aktualisiert am 15.10.2026
Die Kosten einer Abnehmspritze hängen vom Präparat und von der Dosis ab. Wer das Arzneimittel zur Gewichtsregulierung anwendet, trägt die Kosten in Deutschland selbst, da die gesetzliche Krankenversicherung diese Arzneimittel nicht erstattet. Je nach Anbieter können Kosten für die ärztliche Beurteilung hinzukommen. Da es sich um verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt, nennt diese Seite keine Beträge.
Abnehmspritze ist die gängige Bezeichnung für Arzneimittel, die Sie einmal wöchentlich mit einem Fertigpen unter die Haut spritzen. Zur Gewichtsregulierung sind in Deutschland zwei Wirkstoffklassen zugelassen: GLP-1-Rezeptoragonisten und duale GLP-1- und GIP-Rezeptoragonisten. Was eine Behandlung mit einem dieser Arzneimittel kostet, hängt von fünf Faktoren ab.
Das Präparat: Jedes Arzneimittel hat einen eigenen Preis pro Fertigpen.
Die Stärke: Eine Behandlung beginnt mit einer niedrigen Dosis. Diese wird über mehrere Wochen schrittweise bis zur Erhaltungsdosis erhöht. Zu einer anderen Stärke gehört ein anderer Pen und damit möglicherweise ein anderer Preis.
Die Behandlungsdauer: Die Produktinformation nennt für Erwachsene keine feste Behandlungsdauer. Es handelt sich um eine langfristige Anwendung und nicht um eine Kur.
Die Kostenübernahme: Bei Anwendung zur Gewichtsregulierung übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten nicht.
Der Anbieter: Für Apotheken aus anderen EU-Mitgliedstaaten gilt die deutsche Arzneimittelpreisbindung nicht in gleicher Weise wie für Apotheken in Deutschland. Der Europäische Gerichtshof hat das 2016 entschieden (C-148/15), der Bundesgerichtshof hat es 2025 für die frühere Fassung des Arzneimittelgesetzes bestätigt (I ZR 74/24). Seit Ende 2020 bindet § 129 SGB V EU-Versandapotheken allerdings bei Arzneimitteln, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden. Für Arzneimittel zur Gewichtsregulierung spielt das keine Rolle, weil sie nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Die Preise können sich deshalb je nach Anbieter unterscheiden. Dies gilt mitunter auch für eine medizinische Beurteilung durch Ärzte.
Wegovy enthält den Wirkstoff Semaglutid, einen GLP-1-Rezeptoragonisten. Die Behandlung beginnt mit der niedrigsten Stärke und wird schrittweise über 0,25 mg, 0,5 mg, 1 mg und 1,7 mg auf 2,4 mg aufgebaut.
Seit 2026 ist für Erwachsene mit Adipositas zusätzlich eine höhere Erhaltungsdosis von 7,2 mg pro Woche zugelassen. Sie kommt erst infrage, wenn mindestens vier Wochen lang 2,4 mg angewendet wurden, und seit Ende September 2026 ist sie in Deutschland als Einzeldosis-Pen erhältlich. Tritt unter 7,2 mg keine weitere Gewichtsabnahme ein, sieht die Produktinformation vor, wieder auf 2,4 mg zurückzugehen. Für die Kosten ist das insofern von Bedeutung, als zu jeder Stärke ein eigener Pen gehört.
Welche Stärke zu welchem Zeitpunkt angewendet wird, legt die Ärztin oder der Arzt anhand der Produktinformation fest. Für die Kosten bedeutet das: Die ersten Monate können anders aussehen als die Zeit mit der Erhaltungsdosis. Wer die Kosten einer Behandlung einschätzen möchte, sollte daher den Preis pro Pen in jeder Phase betrachten und nicht nur einen Ab-Preis.
Semaglutid ist auch in Arzneimitteln enthalten, die für ein anderes Anwendungsgebiet zugelassen sind.
Beachten Sie dabei: Nicht jedes Arzneimittel, das öffentlich mit Gewichtsverlust in Verbindung gebracht wird, ist dafür auch zugelassen. Einige Präparate sind ausschließlich zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 zugelassen. Ihre Anwendung zur Gewichtsregulierung liegt außerhalb der Zulassung und ist keine Behandlung, die wir beschreiben oder anbieten.
Mounjaro enthält den Wirkstoff Tirzepatid, einen dualen GLP-1- und GIP-Rezeptoragonisten. Mounjaro ist in den Stärken 2,5 mg, 5 mg, 7,5 mg, 10 mg, 12,5 mg und 15 mg zugelassen. Auch hier beginnt die Behandlung mit einer niedrigen Dosis, die schrittweise erhöht wird. Wie weit die Dosis gesteigert wird, ist individuell verschieden und wird von der Ärztin oder dem Arzt festgelegt.
Mounjaro ist neben der Gewichtsregulierung auch zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 zugelassen. Diese Unterscheidung ist für die Kosten relevant: Der Ausschluss von der Erstattung gilt nur für die Anwendung zur Gewichtsregulierung.
Beide genannten Arzneimittel wenden Sie einmal pro Woche an. Ein Monat umfasst damit vier bis fünf Anwendungen, ein Jahr 52. Die monatlichen Kosten ergeben sich aus der Anzahl der Anwendungen multipliziert mit dem Preis pro Anwendung in der jeweils verwendeten Stärke.
Für ein realistisches Bild über ein Jahr sind zwei Punkte wichtig. Die ersten Wochen fallen in die Aufdosierungsphase mit niedrigeren Stärken. Danach folgt eine Phase mit der Erhaltungsdosis, deren Stärke individuell unterschiedlich sein kann. Da die Produktinformation keine feste Behandlungsdauer nennt, prüfen Ärztinnen und Ärzte regelmäßig, ob die Behandlung fortgesetzt wird.
Bedenken Sie auch, dass die Wirkung nur so lange anhält, wie Sie das Arzneimittel anwenden. Nach dem Absetzen kann das Körpergewicht wieder steigen. Auch das gehört zu einer ehrlichen Einschätzung dessen, was eine Behandlung über einen längeren Zeitraum bedeutet.
Dass eine Behandlung als teuer empfunden wird, hängt vor allem davon ab, wer die Rechnung bezahlt. Da der Gesetzgeber Arzneimittel zur Gewichtsregulierung von der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ausschließt, trägt die Patientin oder der Patient den vollen Preis selbst. Hinzu kommt die Dauer. Eine Behandlung läuft in der Regel über einen längeren Zeitraum, sodass die Kosten nicht einmalig anfallen, sondern jeden Monat wiederkehren. Außerdem kann der Preis pro Pen bei einer höheren Stärke anders ausfallen als in der Aufdosierungsphase.
Nein. Arzneimittel, die zur Abmagerung, zur Zügelung des Appetits oder zur Regulierung des Körpergewichts angewendet werden, sind nach § 34 Absatz 1 Satz 7 und 8 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) von der Versorgung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Der Gesetzgeber hat diese Arzneimittelgruppe bereits 2004 ausdrücklich aus dem Leistungskatalog herausgenommen.
Der Ausschluss bezieht sich ausschließlich auf die Anwendung zur Gewichtsregulierung. Für andere zugelassene Anwendungsgebiete desselben Wirkstoffs, etwa Diabetes mellitus Typ 2, gilt er nicht. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen entscheiden nach ihren jeweiligen Bedingungen. Bei Dr. Meds erfolgt die Abgabe ausschließlich auf Privatrezept.
Wie der Ausschluss genau geregelt ist und was das für Privatversicherte bedeutet, lesen Sie auf der Seite zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Nein. Diese Arzneimittel sind in Deutschland verschreibungspflichtig, und eine Abgabe ohne ärztliche Verschreibung ist nicht zulässig. Angebote, die etwas anderes versprechen, verkaufen entweder keine zugelassenen Arzneimittel oder handeln rechtswidrig. Bei Arzneimitteln aus unkontrollierten Quellen ist weder gesichert, welcher Wirkstoff enthalten ist, noch in welcher Menge. Auch dieses Risiko gehört in die Abwägung.
Ein Rezept ist nach § 2 Absatz 5 AMVV bis zu drei Monate nach dem Ausstellungsdatum gültig, sofern darauf keine kürzere Gültigkeit vermerkt ist. Ändert sich Ihr Gesundheitszustand, nehmen Sie neue Arzneimittel ein oder haben Sie neue Beschwerden, ist vor der Fortsetzung der Behandlung eine erneute Beurteilung erforderlich.
Dann wird kein Arzneimittel abgegeben. Die Ärztin oder der Arzt kann eine weitergehende Untersuchung empfehlen oder Sie an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt verweisen, etwa wenn die Beschwerden weiter abgeklärt werden sollten.
Für die ärztliche Beurteilung wird ein Entgelt berechnet. Dieses fällt nur dann an, wenn eine Verordnung ausgestellt wird; dies wird Ihnen vor dem Absenden Ihrer Anfrage angezeigt.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
Diese Seite dient ausschließlich der allgemeinen Information über die Kosten einer medikamentösen Behandlung zur Gewichtsregulierung und ersetzt keine individuelle ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Angaben zu einzelnen Arzneimitteln entnehmen Sie bitte der jeweiligen Packungsbeilage und Fachinformation. Bei Fragen zu Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich an Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder an Ihre Apotheke.
Medizinisch geprüft durch die verantwortliche Apothekerin oder den verantwortlichen Apotheker · Zuletzt aktualisiert am 15.10.2026
Quellen: Fachinformation Wegovy® (Novo Nordisk) · Fachinformation Mounjaro® (Eli Lilly) · § 34 Absatz 1 SGB V und Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA · § 2 Absatz 5 AMVV · EuGH, Urteil vom 19.10.2016, C-148/15 · BGH, Urteil vom 17.07.2025, I ZR 74/24
