
Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht, sind nach § 34 Absatz 1 Satz 7 und 8 SGB V von der Versorgung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Das Gesetz nennt dabei ausdrücklich Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion oder zur Steigerung der sexuellen Potenz angewendet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss führt die betroffenen Wirkstoffe in Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie ("Lifestyle-Arzneimittel").
Die Kosten trägt daher die versicherte Person selbst unabhängig davon, über welche Apotheke das Arzneimittel bezogen wird. Private Krankenversicherungen entscheiden nach ihren jeweiligen Tarifbedingungen.
Nein, welche Stärke infrage kommt, bestimmt die Ärztin oder der Arzt bei der Beurteilung. Die zugelassenen Stärken unterscheiden sich je Präparat, und eine höhere Stärke ist keine stärkere Version desselben Mittels: es ist eine andere Dosierung mit einem anderen Nebenwirkungsprofil. Eine Änderung ist nur über eine neue Beurteilung möglich.
Nicht mit allen. Nie zusammen mit Nitraten, anderen Stickstoffmonoxid-Donatoren wie „Poppers" oder Riociguat (siehe Gegenanzeigen oben).Ärztlich geprüft werden muss außerdem die Kombination mit Alphablockern wie Tamsulosin, mit bestimmten Mitteln gegen HIV, Pilz- oder bakterielle Infektionen (etwa Ritonavir, Ketoconazol oder Clarithromycin), mit Rifampicin und mit anderen Mitteln gegen Erektionsstörungen. Auch Grapefruitsaft und größere Mengen Alkohol können die Wirkung beeinflussen. Geben Sie im Fragebogen deshalb alle Medikamente an, auch Nahrungsergänzungsmittel und rezeptfreie Präparate. Verbindlich sind die Angaben in der Packungsbeilage Ihres Präparats.
Ein Rezept ohne kürzere Gültigkeitsangabe kann bis zu drei Monate nach Ausstellung eingelöst werden. Die ärztliche Beurteilung gilt aber nur für die Angaben, die Sie im Fragebogen gemacht haben. Ändert sich Ihre Gesundheit, kommt ein Medikament hinzu oder treten neue Beschwerden auf, ist eine neue Beurteilung nötig, auch wenn das Rezept noch gültig ist.Bei Rückfragen melden wir uns vor der Abgabe bei Ihnen. Eine Anfrage kann auch abgelehnt werden.
Eine Marke kann vorübergehend nicht lieferbar sein, während der Wirkstoff es sehr wohl ist, zum Beispiel als Generikum. Das ist eine Frage der Verfügbarkeit, keine medizinische. Ob eine andere Variante in Ihrer Situation infrage kommt, beurteilt die Ärztin oder der Arzt, und diese Beurteilung geht erneut Ihre Krankengeschichte und Ihre übrige Medikation durch.
